Webadressen im Internet sind einzigartig. Wer sich beim Eintippen eines Domainanmens in der Adressleiste des Browsers verschreibt, gelangt daher üblicherweise auf eine komplett andere Webseite. Leider machen diesen Tatbestand auch Kriminelle immer häufiger zunutze. Was hinter den Begriffen Tippfehler-Domains und Typosquatting steckt und was Webmaster darüber wissen sollten, erläutert der folgende Artikel:
Was bedeutet Typosquatting?
Der Begriff Typosquatting stammt aus dem Englischen und setzt sich aus den Wörtern „Typo“ (zu deutsch: Schreibfehler) und „Squatting“ (zu deutsch: Haus besetzten) zusammen. Es geht hier also sinngemäß übersetzt um eine Art der Besetzung von Tippfehler-Domains. Konkret funktioniert das wie folgt: Webmaster registrieren sich einen Domainnamen, der einer großen Marke oder bekannten Webseite ähnlich ist und nutzen diesen um oftmals unseriöse (z.B. Werbung) oder gar gefährliche (z.B. Malware) Onlineinhalte anzubieten. Wenn sich nun ein Nutzer beim Aufrufen einer bekannten Webseite vertippt, gelangt er möglicherweise unbeabsichtigt auf diese Inhalte und lässt sich davon eventuell sogar in die Irre führen.
Welche Beispiele für Tippfehler-Domains gibt es?
Beispiele für die Nutzung von Tippfehler-Domains und Typosquatting gibt es viele:
Ein prominentes Ziel ist die bekannte Webseite wikipedia.org. Wer sich beim Eintippen des Namens verschreibt und etwa wiipedia.org oder eikipedia.org in den Browser eintippt, der gelang auf jede Menge unseriöse Webseiten, die über Pop-ups und Werbeanzeigen Spyware/Adware auf dem Computer des Besuchers verbreiten möchten.
Ein bekanntes Beispiel aus Deutschland, das sogar vor Gericht landete, ist der Fall des bekannten Wetterportals wetteronline.de und der Tippfehler-Domain wetteronlin.de.
Einen Fall von Typosquatting gab es auch im Wahlkampf zur Bundestagswahl 2013. Damals nutzte die CDU Politikerin Angela Merkel die Webseite angela-merkel.de als persönliche Webpräsenz. Die Tippfehler-Domain angelamerkel.de ohne Bindestrich führte jedoch zu Plakatmotiven der SPD.
Um Problemen mit Typosquatting und Tippfehler-Domains aus dem Weg zu gehen, registrieren viele große Unternehmen die potenziell betroffenen Domainnamen einfach mit. So ist beispielsweise google.de auch über gogle.de oder goolge.de zu erreichen.
Wie ist die rechtliche Situation beim Typosquatting?
Die rechtliche Situation beim Typosquatting gestaltet sich durchaus schwierig. Ähnlich wie beim Domaingrabbing und Domainsnapping ist Typosquatting nämlich per se nicht illegal, sondern nur unter bestimmten Umständen justiziabel, die in jedem Einzelfall zu prüfen sind. Das macht gerichtliche Prozesse oftmals langwierig und teuer. Erschwerend kommt hinzu, dass in vielen Fällen der Inhaber der Tippfehler-Domain nicht einfach belangt werden kann. Webmaster, die Typosquatting betreiben, haben ihren Sitz nicht selten im Ausland. Eine Verfolgung wird dadurch erschwert und lohnt sich kaum. Die Chancen, gegen Typosquatting vorzugehen, stehen aber grundsätzlich bei DE-Domains, die von der DENIC verwaltet werden, besser, als wenn es sich um irgendwelche exotischen Domainendungen handelt.
Wie sollen Webmaster mit Tippfehler-Domains umgehen?
Da es nur bedingt möglich ist, sich gegen Typosquatting zu schützen, sollten Webmaster das eigene Vorgehen im Einzelfall genau abschätzen. Dazu sollte analysiert werden, wie hoch die Gefahr durch Tippfehler-Domains ist und welche Maßnahmen dagegen Sinn machen. Gerade für größere Firmen empfiehlt es sich, anfällige Tippfehler-Domains direkt vorab mit zu registrieren, um Fällen von Typosquatting und der aufwendigen Verfolgung vorzubeugen.
Ein interessantes Online-Tool zum Thema Typosquatting ist unter paderbutze.de/typosquatting/ zu finden. Dieses listet zur eingegebenen Domain alle möglichen Domainnamen auf, die durch einen Tippfehler entstehen können. Gleichzeitig wird geprüft ob die Domains existieren und unter welcher IP Adresse diese erreichbar sind.
Gerne beraten wir Sie auch persönlich bei der Registrierung passender Domains für Ihre Projekte.
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